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Potsdam
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DIPL. BAUING. D. SCHMALFUSS Freier Gutachter für Schäden an Gebäuden |
Funk:
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Impressum |
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Ein selbstständiges Beweisverfahren wurde anstelle
des früheren Beweissicherungsverfahren gemäß §§ 485 ff. ZPO im Rechtspflege
- Vereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 am 01.04.1991 eingeführt. Ziel des Beweisverfahren
ist es, die Verfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und die Gerichte durch
die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu entlasten.
Hierbei wird der beauftragte Sachverständige nicht von den Parteien
oder etwa nur einer Partei ausgewählt, sondern vom Gericht bestimmt und entschädigt.
Deshalb hat das erstellte Gutachten im später evtl. stattfindenden Prozess Bestand.
Nachteilig wirkt sich die Bestellung des SV durch das Gericht auf die Dauer
der Beweisaufnahme aus. So können zwischen Antragstellung bei Gericht und Beweisaufnahme
durch den Sachverständigen einige Monate vergehen.
Beweissicherungsverfahren am Beispiel Mietrecht:
Quelle: Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V.
"Wenn es mit dem Vermieter Schwierigkeiten gibt, dann denken die wenigsten
MieterInnen sofort an einen Prozess. Die Erfahrung zeigt aber leider, dass es
immer wieder vorkommt, dass die Streitigkeiten nicht von den Betroffenen selbst
beigelegt werden können. So treffen sich die streitenden Parteien dann doch
vor den Schranken des Gerichts wieder. Wenn die Ursache für die Auseinandersetzung
im mangelhaften Zustand der Wohnung liegt, so kann es u.U. sinnvoll sein, vor
Prozessbeginn ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren der
vorsorglichen Beweisaufnahme dient dazu, die tatsächlichen Umstände - also z.B.
den Zustand der Wohnung bei Auszug des Mieters - festzustellen. Es empfiehlt
sich deshalb vor allem dann, wenn die Gefahr besteht, daß dies zu einem späteren
Zeitpunkt nicht mehr möglich ist. In einem Beweissicherungsverfahren können
folgende Beweismittel verwendet werden:
Einnahme des Augenscheins, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, schriftliche
Begutachtung.
Die Einleitung des Verfahrens muss beim Amtsgericht beantragt werden, solange
noch kein Rechtsstreit anhängig ist.
Der Antrag muss folgende Punkte enthalten: Bezeichnung des Gegners, Bezeichnung
der Tatsachen, über die die Beweisaufnahme erfolgen soll, Bezeichnung der Beweismittel
unter Angabe der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen, Darlegung des
Grundes, der die Besorgnis rechtfertigt, dass das Beweismittel verloren oder
seine Benutzung erschwert werde.
Ein Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Wohnungsmängel ist
jedoch unzulässig, wenn ein kostensparenderes Vorgehen möglich ist. Zumindest
dann, wenn ein Gutachten gebraucht wird, kann die Sache nämlich teuer werden.
Vor Antragstellung sollte deshalb Rücksprache mit dem Mieterverein genommen
werden.
Durch meine Tätigkeit als Sachverständiger für Bauschäden in Potsdam und Berlin kann ich Ihnen Rechtsanwälte vorschlagen, die eine klare Sprache sprechen und mit Einsatzbereitschaft sich Ihrem Problem annehmen. Ich selbst führe keine Rechtsberatung durch.
| www.kbt-gutachten.de | Sachverständigenbüro Huber Erding |
| www.fertigstellungsbescheinigungen.de | Baugutachter Berlin/ Potsdam |
| www.baubegleitung-baubetreuung.de | Bauberatung Brandenburg/Berlin/ Potsdam |
| www.khries.de/beweissicherungsverfahren | Sachverständiger im Tischlerhandwerk |
| www.rechtsanwalt-eder.de | Fachanwalt Bau-, Mietrecht aus Münsing bei München |
| Referenzen/ Bilder | Brandenburg: Baugutachten Schmalfuß |
| Gästebuch/ Kritiken | Berlin: Bausachverständiger Schmalfuß |
| Bausachverständiger und Gutachter für Bauschäden Schimmel Schwamm und Feuchtigkeit in Hannover Minden Bielefeld | •Bausachverstaendiger Kraemer arbeitet mit Architekten aus Hannover und Braunschweig zusammen. |
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