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+ Die Gerichte haben mich bisher bei 84 Gutachten als Baugutachter bestellt. ++
wurde anstelle des frühere
gemäß §§
485 ff. ZPO im Rechtspflege - Vereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 am 01.04.1991
eingeführt. Ziel des Beweisverfahren ist es, die Verfahren zu beschleunigen, zu
vereinfachen und die Gerichte durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen
Streitbeilegung zu entlasten.
Hierbei wird der beauftragte Sachverständige nicht von den
Parteien oder etwa nur einer Partei ausgewählt, sondern vom Gericht bestimmt
und entschädigt. Deshalb hat das erstellte Gutachten im später evtl.
stattfindenden Prozess Bestand. Nachteilig wirkt sich die Bestellung des SV
durch das Gericht auf die Dauer der Beweisaufnahme aus. So können zwischen
Antragstellung bei Gericht und Beweisaufnahme durch den Sachverständigen einige
Monate vergehen.
"Wenn es mit dem Vermieter Schwierigkeiten gibt, dann denken die wenigsten
MieterInnen sofort an einen Prozess. Die Erfahrung zeigt aber leider, dass es
immer wieder vorkommt, dass die Streitigkeiten nicht von den Betroffenen selbst
beigelegt werden können. So treffen sich die streitenden Parteien dann doch vor
den Schranken des Gerichts wieder. Wenn die Ursache für die Auseinandersetzung
im mangelhaften Zustand der Wohnung liegt, so kann es u.U. sinnvoll sein, vor
Prozessbeginn ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren der
vorsorglichen Beweisaufnahme dient dazu, die tatsächlichen Umstände - also z.B.
den Zustand der Wohnung bei Auszug des Mieters - festzustellen. Es empfiehlt
sich deshalb vor allem dann, wenn die Gefahr besteht, daß dies zu einem
späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist. In einem Beweissicherungsverfahren können folgende Beweismittel verwendet werden:
Einnahme des Augenscheins, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen,
schriftliche Begutachtung.
Die Einleitung des Verfahrens muss beim Amtsgericht beantragt werden, solange
noch kein Rechtsstreit anhängig ist.
Der Antrag muss folgende Punkte enthalten: Bezeichnung des Gegners, Bezeichnung
der Tatsachen, über die die Beweisaufnahme erfolgen soll, Bezeichnung der
Beweismittel unter Angabe der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen,
Darlegung des Grundes, der die Besorgnis rechtfertigt, dass das Beweismittel
verloren oder seine Benutzung erschwert werde.
Ein Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Wohnungsmängel ist
jedoch unzulässig, wenn ein kostensparenderes Vorgehen möglich ist. Zumindest
dann, wenn ein Gutachten gebraucht wird, kann die Sache nämlich teuer werden.
Vor Antragstellung sollte deshalb Rücksprache mit dem Mieterverein genommen
werden.
Durch meine Tätigkeit als
Sachverständiger für Bauschäden kann ich Ihnen Rechtsanwälte vorschlagen, die eine klare Sprache
sprechen und mit Einsatzbereitschaft sich Ihrem Problem annehmen. Ich selbst
führe keine Rechtsberatung durch.
Das Beweisverfahren gemäß §§ 485 ff. ZPO hat sich bewährt, um Hauptprozesse zu vermeiden – insbesondere in Bausachen, wo die Mängelfeststellung regelmäßig eilbedürftig ist. Der Antragsteller des Verfahrens muss bestimmen, welcher Baubeteiligte Antragsgegner ist, weil das Ergebnis im möglicherweise anschließenden Hauptsacheverfahren nur für und gegen die Parteien des selbständigen Beweisverfahrens wirkt. Insbesondere zur Sicherung von Regressansprüchen bedienen sich die Parteien sogenannter Streitverkündungen. Wenn Sie eine solche Streitverkündung erhalten, ist das kein Grund, in Hektik zu verfallen: Die vom Gericht vorgegebene Terminvorgabe stellt keine Versäumnisfrist dar. Ihr erster Schritt sollte sein, zeitnah Ihren Berufshaftpflichtversicherer zu informieren. Dieser wird Ihnen zu einer Entscheidung raten, dem Streit beizutreten oder nicht. Generell lässt sich bei dieser Verfahrensform beobachten, dass die Versicherer einem Streitbeitritt oft eher zögerlich gegenüberstehen – meist weil substantiierte Informationen fehlen –, während vom Versicherungsnehmer angefragte Rechtsanwälte dringend einen Streitbeitritt empfehlen. Dabei gilt: der Versicherer hat die Handlungshoheit, einen Anwalt zu mandatieren.